Am 20. März 2024 hat der österreichische Nationalrat einen bedeutenden Schritt im Rahmen des Bau- und Wohnpakets unternommen. Besonders hervorzuheben ist dabei die vorübergehende Abschaffung der Grundbuchs- und Pfandrechteintragungsgebühren für den Kauf von Eigenheimen bis zu einem Wert von € 500.000,- in den nächsten zwei Jahren bis Juli 2026.
Diese Maßnahme bietet angehenden Eigenheimbesitzern enorme Vorteile. Allerdings sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, um von dieser Befreiung zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Geltungsbereich und Zeitraum: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren gilt für Käufe, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden. Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 30. Juni 2024 bis zum 1. Juli 2026 möglich.
- Entgeltliche Geschäfte: Die Befreiung gilt nur für käufliche Erwerbe und nicht für Schenkungen oder Erbschaften.
- Wohnbedürfnis: Der Kauf muss einem dringenden Wohnbedürfnis entsprechen, und die erworbene Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ein Nachweis dieses Bedürfnisses durch eine Meldebestätigung ist innerhalb von drei Monaten nach Übergabe oder Fertigstellung der Immobilie zu erbringen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren.
- Bemessungsgrundlage: Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einem Kaufpreis von € 500.000,-. Beträge über diesem Limit sind gebührenpflichtig. Für Immobilien mit einem Wert von mehr als € 2 Mio. entfällt die Befreiung, da sie als Luxusimmobilien gelten.
- Rückwirkende Gebühren: Sollte das Eigentum innerhalb von fünf Jahren aufgegeben werden oder das Wohnbedürfnis entfallen, müssen die Gebühren nachträglich gezahlt werden.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und insbesondere Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen zu unterstützen. Sie bietet eine willkommene finanzielle Entlastung für Eigenheimkäufer und fördert gleichzeitig den Wohnungsbau.
Fazit:
Der vorübergehende Entfall der Grundbuchs- und Pfandrechteintragungsgebühren ist eine erfreuliche Nachricht für angehende Eigenheimbesitzer. Die Befreiung bietet eine finanzielle Erleichterung beim Erwerb von Immobilien und fördert gleichzeitig den Wohnungsbau. Durch klare Richtlinien und Voraussetzungen wird sichergestellt, dass die Maßnahme denjenigen zugutekommt, die sie am dringendsten benötigen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative dazu beiträgt, den Wohneigentumssektor zu stärken und den Menschen den Weg zu ihrem eigenen Zuhause zu ebnen.
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